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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Beginn, Dauer, Kündigung

Dauerauftrag: Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.  Am Anfang gilt eine Probezeit (üblicherweise 2 Monate) während dieser kann beidseitig jederzeit gekündigt werden. Danach gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Wochen. Bei wichtigen Gründen kann allerdings auch weiterhin beidseitig jederzeit  gekündigt werden.


2) Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.
Folgende Mahngebühren müssen entrichtet werden:

1. Mahnung:             CHF 10.-

Nach der 1. Mahnung erhalten Sie eine Zahlungsfrist von 10 Tagen um die Rechnung zu begleichen. Nach diesen 10 Tagen wird bei nicht bezahlen die Dienstleistung sofort eingestellt.

Bei einer Betreibung werden sämtliche Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.


3) Reinigungsmaterial

Sämtliche Reinigungsmittel, Geräte und Ausrüstung etc. sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Im Entgelt inbegriffen sind nur die Kosten für die Arbeit.

Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers stellen wir das Reinigungsmaterial zur Verfügung. Diesbezüglich wird eine separate schriftliche Vereinbarung getroffen.


4) Personal

Pro Stunde verrechneter Reinigungszeit sind 5 min Pause inbegriffen.

Alle gesetzlichen Anforderungen werden eingehalten. Wir erfüllen den GAV von Allpura.


5) Konkurrenzverbot, Konventionalstrafe

Der Auftraggeber darf unsere Angestellten nicht abwerben. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von CHF 600.- zu bezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten. Auch bei Bezahlung der Konventionalstrafe ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Putzfrau aufzulösen.


6) Haftung

Wir besitzen eine Betriebshaftpflichtversicherung welche Personen- sowie Sachschäden deckt. Für andere Schäden sowie für Schäden, bei denen die Versicherung die Haftung ablehnt, ist unsere Haftung auf CHF 300.- limitiert, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden vor.


7) Gerichtsstand

Allfällige Streitigkeiten sind durch den Richter am Geschäftssitz der Huber Hausmanagement GmbH zu entscheiden.